1. Abnahmebescheinigung durch den Bezirksschornsteinfeger Bei der Aufstellung einer Feuerstätte (Kamin/Ofen/Zentralheizung) müssen Sie die landesbaurechtlichen und ggf. spezielle kommunale Vorschriften beachten! Vor Inbetriebnahme Ihrer Feuerstätte muss die ordnungsgemäße Aufstellung durch Ihren Bezirksschornsteinfegermeister bestätigt werden. Er stellt Ihnen eine Abnahmebescheinigung aus.
2. Bauarten nach DIN 18891 Bauart 1: Kamine/Öfen der Bauart 1 werden als "Öfen" abgenommen und dürfen nur geschlossen betrieben werden. Sie können zusammen in Form einer Mehrfachbelegung mit anderen Feuerstätten an einem Schornstein angeschlossen werden.
Bauart 2: Kamine/Öfen der Bauart 2 können alternativ mit geschlossenen oder offener Feuerraumtür betrieben werden. Sie benötigen auf jeden Fall einen eigenen Schornstein.
3. Schornsteinzug Voraussetzung für eine gute Funktion Ihrer Feuerstätte ist die Eignung des Schornsteins ( wirksame Schornsteinhöhe, Kaminzug u. a.), die nach DIN 18160 sowie nach DIN 4705, Teil 2 und 3 beurteilt wird. Lassen Sie sich auch deshalb unbedingt vor dem Einbau durch Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister beraten und den Kaminzug überprüfen.
4. Sicherheitsabstände: Je mehr desto besser! Je nach Konstruktion der gewählten Feuerstätte sind Mindestabstände zu Wänden, Möbeln und anderen brennbaren und nichtbrennbaren Materialien einzuhalten. Die genauen Maße können Sie dem jeweilgen Produktdatenblatt entnehmen. Vom offenen Feuerraum, den Glastüren usw. muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 cm eingehalten werden. Von einwandigen Metallteilen, wie z. B. den Rauchrohren, ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 40 cm einzuhalten.
5. Fussboden Wird Ihre Feuerstätte nicht auf feuerfestem Untergrund aufgestellt, so ist er auf eine Feuerschutz-Bodenplatte zu stellen, die von der Innenkante des Feuerraums aus gemessen mindestens jeweils 30 cm die Seiten neben dem Kaminofen abdeckt. Ihr Bezirksschornsteinfeger könnte jedoch mehr fordern: Höhe des Feuerraumbodens plus 20 cm! Nach vorne sollte vom Gitterrost aus gemessen der Boden mindestens 50 cm vor dem Kaminofen abdeckt sein . Ihr Bezirksschornsteinfeger könnte jedoch mehr fordern: Höhe des Feuerraumbodens plus 30 cm!
Fragen Sie also Ihren Bezirksschornsteinfeger!!
6. Rauchrohranschluss Kamine/Öfen sollten wegen der besseren Zugeigenschaften mit dem oberen Rauchrohr-Set angeschlossen werden. Das senkrecht geführte Rohrstück verbessert die Thermik der aufsteigenden Rauchgase. Achten Sie bitte auch darauf, dass das Rauchrohr auf keinen Fall in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragt. Achten Sie beim Kauf Ihrer Rauchrohre auf Qualität. Wählen Sie mindestens eine Materialstärke von 2 mm und fügen Sie sie passgenau zusammen.
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Anmerkung Feuerungsanlagen sind grundsätzlich genehmigungs- und abnahmepflichtig! Es ist daher notwendig, jedes Objekt unter Würdigung der jeweils individuellen örtlichen Voraussetzungen im Detail mit dem Bezirksschornsteinfegermeister abzustimmen. Die Angaben, Hinweise und Darstellungen dieser Homepage erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit!
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